AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Stephanie Emmerling Immobilien, Inhaberin Stephanie Emmerling 


Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Durch Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen einverstanden. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.

1. Wir weisen darauf hin, dass die von Stephanie Emmerling Immobilien erhaltenen Angaben und weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne, etc., vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von Stephanie Emmerling Immobilien erteilten Informationen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe – auch auszugsweise – an Dritte ohne Zustimmung durch Stephanie Emmerling Immobilien haftet der Weitergebende für die Zahlung der vereinbarten Provision, wenn ein Vertrag zustande kommt.

3. Stephanie Emmerling Immobilien ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

4. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt, solange der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot von Stephanie Emmerling Immobilien abweicht. Das gleiche gilt auch, wenn mit dem Käufer bzw. Verkäufer oder dem Mieter bzw. Vermieter ein anderes Geschäft entsteht.

5. Ist dem Empfänger das von Stephanie Emmerling Immobilien nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen, mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen.

6. Der Provisionsanspruch des Maklers besteht und wird fällig, sobald aufgrund eines von Stephanie Emmerling Immobilien bzw. Vermittlung bezüglich des von Stephanie Emmerling Immobilien benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitverursachung durch Stephanie Emmerling Immobilien ausreichend.
Die Provision ist ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserteilung zu zahlen.
Ferner bleibt der Anspruch auf Provision auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund einer Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglichen beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (Ersatzgeschäft: zum Beispiel Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot von Stephanie Emmerling Immobilien abweicht.


7. Die Höhe der Provision richtet sich nach dem Standort der Immobilie und die ortsübliche Provision (soweit nicht individuell oder im jeweiligen Angebot ausdrücklich anders vereinbart).

8. Stephanie Emmerling Immobilien ist berechtigt, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein. Des Weiteren hat Stephanie Emmerling Immobilien einen Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabsprachen. Bei Aufnahme direkter Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern ohne Anwesenheit von Stephanie Emmerling Immobilien ist der Kunde verpflichtet, sowohl den Inhalt des Vertrages als auch den Vertragsstand Stephanie Emmerling Immobilien mitzuteilen.

9. Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

10. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.


Stephanie Emmerling Immobilien